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Voraussetzung, um Baugrund zu erschließen ist der Bebauungsplan nach § 125 BauGB. Darin entscheidet die Gemeinde über die zulässigen Nutzungen des Geländes. Als Nächstes reicht der Eigentümer einen Immobilienentwicklungsantrag ein. Jeder einzelne Anschluss wird einzeln bei der zuständigen Institution bzw. dem Netzbetreiber beantragt. Wenn der…